Nodavo
Stand: 19. September 2026 · Vorabversion

Plattform-Regeln & Meldungen (Digital Services Act / DDG)

Diese Seite erfüllt unsere Informationspflichten als Anbieter eines Hosting-/ Plattformdienstes (Nodavo). Sie ist keine verbindliche Rechtsberatung.

Hinweis (Stand & Geltung): Vorabversion. Die finale Fassung wird vor einem vollständig offenen Launch fachanwaltlich geprüft. Wo eine dezentrale Architektur an Grenzen stößt, sagen wir es offen.

1. Was Nodavo ist (und was nicht)

Nodavo betreibt einen öffentlichen Hauptkanal, in dem Creator öffentliche „Werbeanzeigen" (Promo-Karten) für ihre Kanäle einstellen. Damit ist Nodavo in Bezug auf diesen öffentlichen Bereich ein Hosting-/Plattformdienst im Sinne des Digital Services Act (DSA). Der private Follower-Feed ist Ende-zu-Ende-verschlüsselt; dort gespeicherte Inhalte sind für uns nicht einsehbar, und wir verbreiten sie nicht öffentlich – die folgenden Plattform-Pflichten beziehen sich daher vor allem auf den öffentlichen Hauptkanal.

RocDev Solutions ist ein Kleinunternehmen im Sinne des Art. 19 DSA. Bestimmte erweiterte Pflichten für große Plattformen (z. B. internes Beschwerde-Management nach Art. 20, außergerichtliche Streitbeilegung, Transparenzberichte) gelten für uns daher nicht. Die nachstehenden Grundpflichten (insbesondere Art. 11–18 DSA) erfüllen wir; wo unser bewusst automatisiertes Melde-Verfahren dabei an Grenzen stößt, sagen wir das in Abschnitt 4 offen. (Wir dokumentieren intern, dass wir die Kleinunternehmens-Schwellen – weniger als 50 Beschäftigte und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. € – einhalten.)

2. Kontaktstelle (Art. 11 und 12 DSA)

Wir benennen eine zentrale elektronische Kontaktstelle:

3. Verbotene Inhalte (Auszug; vollständige Regeln in den Nutzungsbedingungen, Art. 14 DSA)

Auf dem öffentlichen Hauptkanal sind insbesondere verboten: illegale Inhalte jeder Art – Null-Toleranz für Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (CSAM) –, Aufrufe zu Gewalt/Hass/Diskriminierung, Belästigung, sowie Anleitungen/Werbung zu funktionsfähigen Schuss-/Feuerwaffen, Munition, Sprengstoff/pyrotechnischen Treibsätzen, der Herstellung von Drogen/Rauschmitteln, illegaler Destillation/zum Brennen von Alkohol sowie zu nach dem Waffengesetz verbotenen Klingen/Waffen. Geboostete (bezahlte) Inhalte unterliegen denselben Regeln; eine Bezahlung erkauft keine Moderationsfreiheit.

Verdacht auf Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder? Verlass dich nicht allein auf den „Melden"-Knopf – Meldungen aus der App werden automatisch gezählt, aber von niemandem gelesen. Wende dich sofort an eine Stelle, bei der Menschen mitlesen: die Internet-Beschwerdestelle, jugendschutz.net oder – bei akuter Gefahr für ein Kind – die Polizei (Notruf 110). Schreib zusätzlich an unsere Kontaktstelle (Abschnitt 2); dort liest ein Mensch mit.

4. Inhalte melden – so funktioniert es (Notice-and-Action, Art. 16 DSA)

Jede Person kann Inhalte melden – direkt in der App über „Melden" an jedem öffentlichen Inhalt (Projekt im Schaufenster, Kommentar, Kanal-Profil).

Hinweis zur automatisierten Bearbeitung (Art. 16 Abs. 6 DSA): Meldungen aus der App werden vollautomatisch nach einer festen, für alle gleichen Zählregel bearbeitet – kein Mensch prüft einzelne Meldungen. Eine Meldung aus der App enthält keine Kontaktangaben; deshalb gibt es dafür derzeit keine Eingangsbestätigung und keine Mitteilung über das Ergebnis. Beides bekommst du, wenn du uns stattdessen einen förmlichen Hinweis über die Kontaktstelle (Abschnitt 2) schickst – dort liest ein Mensch mit. Wir arbeiten daran, Eingang und Ergebnis künftig auch in der App anzuzeigen.

Die Zählregel („Gemeinschafts-Riegel"):

  1. Der gemeldete Inhalt verschwindet sofort bei der meldenden Person.
  2. Melden 5 verschiedene Konten denselben Inhalt, wird er automatisch für alle ausgeblendet. Bei Kanälen mit mehr als 500 Followern liegt die Schwelle bei 1 % der Follower (höchstens 50) – gezählt werden dabei nur Follower, deren Konto unserem Relais ebenfalls seit mindestens 14 Tagen bekannt ist. Beim Grund „rechtswidrig oder gefährlich" reichen 3 Konten.
  3. „Falsche Kategorie" führt nie zu einer Sperre für alle: Dieser Grund blendet den Inhalt ausschließlich bei der meldenden Person aus und zählt nicht für den Gemeinschafts-Riegel – die Meldung geht dafür nicht einmal an unser Relais.
  4. Die Sperre ist befristet und steigert sich: beim ersten Mal 7 Tage, beim zweiten Mal (durch andere Meldende) 30 Tage, beim dritten Mal dauerhaft.
  5. Es zählen nur Konten, die unserem Relais seit mindestens 14 Tagen bekannt sind; jedes Konto hat je Inhalt eine Stimme; höchstens 10 Meldungen je Konto und Tag. Ob eine einzelne Meldung gezählt wurde, teilen wir nicht mit – das schützt vor Ausforschen und verabredetem Missbrauch.

Privater Follower-Feed: Beiträge dort sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt; wir können sie weder sehen noch sperren. „Melden" blendet sie bei dir aus – zusätzlich kannst du dem Kanal entfolgen oder ihn blockieren.

Förmliche Hinweise auf Rechtsverletzungen (z. B. Urheber- oder Persönlichkeitsrecht), Anordnungen von Behörden und Gerichten (Art. 9 und 10 DSA) sowie alles, was eine verbindliche Entscheidung verlangt, richte bitte per E-Mail an unsere Kontaktstelle phillipprochel@icloud.com. Gib dabei an (Art. 16 Abs. 2 DSA):

  1. eine Begründung, warum der Inhalt rechtswidrig ist;
  2. den genauen Fundort (Kennung des Projekts bzw. des Inhalts, ggf. Screenshot);
  3. deinen Namen und eine E-Mail-Adresse (außer bei mutmaßlichen Straftaten gegen Kinder bzw. Sexualstraftaten, wo eine anonyme Meldung möglich ist);
  4. eine Bestätigung, dass deine Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.

Solche Hinweise und Anordnungen bearbeitet der Betreiber selbst; er kann einen Inhalt mit einer signierten Betreiber-Sperre entfernen. Bei mutmaßlich schweren Straftaten gegen Leib oder Leben informieren wir die zuständigen Behörden (Art. 18 DSA).

Durchsetzung: Ausgeblendete Inhalte liefert unser Relais nicht mehr aus und reicht sie nicht weiter; die offizielle App blendet sie anhand eines vom Relais signierten Hinweises aus. Ehrliche Grenze: Ein nicht-konformer (manipulierter) Client kann solche Hinweise ignorieren – wie bei jedem signaturbasierten Moderationssystem. Unsere Wirksamkeit bezieht sich auf die offizielle App und die von uns kontrollierte Infrastruktur.

5. Begründung gegenüber Betroffenen (Art. 17 DSA)

Wird ein Inhalt ausgeblendet, zeigt die App der/dem betroffenen Creator eine Begründung: welcher Inhalt betroffen ist, den meistgenannten Melde-Grund, wie lange die Sperre gilt, dass die Entscheidung automatisiert nach der Zählregel aus Abschnitt 4 gefallen ist – und was man tun kann (Einspruch, Inhalt ändern oder löschen, Kontaktstelle). Bei einer Betreiber-Sperre aufgrund eines förmlichen Hinweises oder einer Anordnung teilen wir die Begründung mit, soweit eine Kontaktmöglichkeit besteht.

6. Einspruch gegen eine automatische Sperre

Einspruch per Knopf: Wer zu Unrecht gemeldet wurde, legt in der App mit einem Tipp Einspruch ein. Der Inhalt ist dann sofort wieder sichtbar. Auch der Einspruch wird automatisiert bearbeitet:

  1. Ein Einspruch je Inhalt. Die bisherigen Meldungen sind danach verbraucht – dieselben Konten können diesen Inhalt nicht erneut melden.
  2. Für eine erneute Sperre braucht es doppelt so viele neue, andere Konten. Kommt es dazu, gilt die 30-Tage-Sperre ohne weiteren Einspruch.
  3. Wer wiederholt zu Recht gesperrt wird, verliert den Knopf: Werden drei Inhalte eines Creators nach Einspruch erneut gesperrt, ruht sein Einspruchsrecht 90 Tage.

Menschliches Eingreifen auf Verlangen (Art. 22 DSGVO): Der Gemeinschafts-Riegel entscheidet vollautomatisch. Bist du von einer automatischen Sperre betroffen, kannst du über unsere Kontaktstelle phillipprochel@icloud.com verlangen, dass sich ein Mensch deinen Fall persönlich ansieht, deinen Standpunkt darlegen und die Entscheidung anfechten – der Betreiber antwortet dir dann persönlich. Das steht neben dem automatisierten Einspruch oben und ist keine Prüfung von Meldungen (die bleibt vollautomatisch). Unabhängig davon steht dir der Rechtsweg sowie – soweit anwendbar – die Möglichkeiten nach dem DSA/DDG offen.

Hinweis: Das förmliche interne Beschwerdemanagement nach Art. 20 DSA und die außergerichtliche Streitbeilegung nach Art. 21 DSA gelten für uns als Kleinunternehmen nach Art. 19 DSA nicht; an ihrer Stelle stehen der automatisierte Einspruch und die Kontaktstelle.

7. Kennzeichnung beworbener Inhalte („Beworben")

Promos, für die ein Creator einen bezahlten Boost erworben hat, werden in der App deutlich als „Beworben" gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung trennt bezahlte Sichtbarkeit erkennbar von der kostenlosen Grund-Entdeckung. Sie erfüllt das wettbewerbsrechtliche Trennungsgebot (§ 5a Abs. 4 UWG) und – soweit anwendbar – die Werbe-Transparenz des Art. 26 DSA. Wichtig: Ein Boost beeinflusst nur die Sichtbarkeit im öffentlichen Schaufenster (Entdeckung neuer Follower) und niemals den privaten Follower-Feed bestehender Follower.

8. Nutzerzahlen (Art. 24 Abs. 2 DSA)

Die proaktive Veröffentlichungspflicht nach Art. 24 Abs. 2 DSA gilt für uns als Kleinunternehmen nicht (Art. 19 DSA); nur die Auskunft auf Anfrage einer Behörde nach Art. 24 Abs. 3 DSA bleibt anwendbar. Die folgende Angabe erfolgt daher freiwillig: Wir veröffentlichen die durchschnittliche Zahl monatlich aktiver Nutzerinnen und Nutzer in der EU auf dieser Seite und aktualisieren sie halbjährlich. Aktueller Stand: Closed Beta – die Zahl wird mit dem öffentlichen Start veröffentlicht.

Stand: 19. September 2026. Vorabversion; finale Fassung vor dem öffentlichen Launch fachanwaltlich geprüft. Keine verbindliche Rechtsberatung.